Allgemeine Geschäftsbedingungen

BCMC Group GmbH, Markt 3, 08606 Oelsnitz i.V.
Handelsregister: HRB 34096
Registergericht: Chemnitz
Vertreten durch: Sebastian Genßler, Madeleine Genßler, Peter Hitziger
 
  1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma BCMC Group GmbH – nachstehend Vertragspartner genannt, gelten für alle Angebote sowie alle Vermittlungen, die über die Internetportale (Homepage, Facebook, Instagram, YouTube, Xing, usw.) des Unternehmens, die Internetplattformen von angeschlossenen Geschäftspartnern, Marketingaktionen, Lizenznehmern von der BCMC Group GmbH oder über sonstige Direktkontakte zwischen Kunden und dem Vertragspartner getätigt werden. Als Kunde wird jeder bezeichnet, der mit dem Vertragspartner über die vorgenannten Kanäle Kontakt aufnimmt.
 
  1. Vertragsabschluss
2.1  Vermittlung von Neufahrzeugen, Werkswagen, Vorführwagen, Jahreswagen, Gebrauchtwagen, Baumaschinen, Lastkraftwagen, Wohnmobilen, Wohnanhänger, Boote, Yachten, Flugzeugen, Helikopter und ähnlichen Gütern.
Der Vertragspartner bringt Anbieter und Kunde mittels eigener Werbung und von Anbietern übernommener Warenangebote sowie eines auf Basis von Anbieterangaben kalkulierten Preises zusammen. Der Vertragspartner wird durch den Kunden mit der Vermittlung eines Kaufvertrages, Finanzierungsvertrages oder Leasingvertrages zwischen dem Kunden und einem Händler, einem Autohaus oder einer Privatperson beauftragt.Der Vermittlungsauftrag kommt zustande, sobald das Finanzierungs- oder Leasinggeschäft von der kreditgebenden Bank schriftlich bestätigt ist. Die Vermittlungsprovision, welche nach Bankbestätigung des Leasing- oder Finanzierungsvertrags anfällt ist im Fahrzeugpreis enthalten. Eine etwaige Gegenzeichnung der Vermittlungsprovision ist nicht notwendig. Die Vermittlungsprovision wird nach Fahrzeugauslieferung beim Händler, einem Autohaus oder einer Privatperson in Rechnung gestellt.
Der Vertrag gilt mit der Bankbestätigung oder der Unterzeichnung des Barkaufvertrages als erfüllt.
 
2.2  Vermittlung Bestandsfahrzeug vom Kunden
Der Kunde hat die Möglichkeit sein aktuelles Fahrzeug dem Vertragspartner zur Vermittlung freizugeben.Der Vertragspartner kann frei entscheiden, ob er das vorhandene Fahrzeug des Kunden in die Vermittlung nimmt und kann diese jederzeit ablehnen. Der Vertragspartner bringt Anbieter und Interessenten mittels eigener Werbung und Veröffentlichung des Fahrzeuges in verschiedenen Kanälen zusammen. Die Wahl der Kanäleobliegt dem Vertragspartner.Dem Kunden obliegt es selbst, das Fahrzeug jederzeit in Eigenregie zu vermarkten.Der Vertragspartner kann nicht garantieren, dass ein Verkauf durch ihn zustande kommen wird.Der Vertrag gilt mit der erfolgreichen Vermittlung an den Interessenten als erfüllt. Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zum Zustand des Bestandfahrzeuges anzugeben. Der Vertragspartner ist nicht haftbar zu machen bei Falschangaben vom Kunden zum Bestandsfahrzeug.
 
  1. Preise, Liefertermine, Auslieferung und weitere Kosten
3.1  Die angegebenen Preise für das Fahrzeug sind Endpreise, inkl. geltender Umsatzsteuer bei Privatpersonen. Bei Gewerbekunden sind die angegeben Preise oftmals zzgl. geltender Umsatzsteuer. Dieser Umstand ist abhängig vom jeweiligen Vertragspartner der BCMC Group GmbH über den das Fahrzeug bezogen wird. Transportkosten werden ausgewiesen. Die Preise und Transportkosten sind mit den ausliefernden Anbietern bei der Angebotserstellung abgestimmt. Die Auslieferung erfolgt, je nach den getroffenen Vereinbarungen im Vermittlungsauftrag, durch den Vertragspartner, den jeweiligen Händler oder Hersteller. Eine Selbstabholung durch den Kunden kann ebenfalls erfolgen. 

 
3.2  Als Liefertermin wird eine unverbindliche Angabe auf der Grundlage der dem Händler vorliegenden Informationen des Herstellers über die bei Auftragserteilung geltende Lieferfristen für das jeweilige Modell gemacht. Der Vertragspartner übernimmt keine Gewährleistung oder Aufwandsentschädigung, die bei Verzögerung des Liefertermins entstehen kann. Werks- und Vorführwagen werden in der Regel, nach Bankzusage, innerhalb von 10 Werktagen an den Kunden ausgeliefert. Dies stellt jedoch keine Garantie dar. 

 
3.3  Die Werksauslieferungskosten stellt der entsprechende Händler separat in Rechnung. Die Höhe dieser Kosten ist im Leasing- bzw. Finanzierungsvertrag oder dem Kaufvertrag festgelegt. 

 
  1. Lieferbeschränkungen und Änderungen
4.1  Die vom Vertragspartner offerierten Angebote sind, auch wenn es nicht ausdrücklich bei dem jeweiligen Angebot vermerkt sein sollte, stets dem Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die Angebote sind freibleibend. Wenn das zur Vermittlung beauftragte Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist, der Händler nicht mehr lieferfähig ist oder das Fahrzeug technisch nicht oder nicht mehr vom Hersteller geliefert werden kann, hat der Vertragspartner das Recht, den Vermittlungsauftrag nicht anzunehmen oder sich von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen. Gleiches gilt, falls sich die Bezugskonditionen verändert haben oder die den Preisen zugrunde liegenden Marketingaktionen des Herstellers oder Händlers ausgelaufen sind. 

 
4.2  Auch bei Irrtümern, in der dem Vermittlungsauftrag zugrunde liegenden Fahrzeugkonfiguration, sowie bei irrtümlich vergessenen Preisbestandteilen wie z.B. Sonderausstattung, Umsatzsteuer oder Überführungskosten, hat der Händler, das Autohaus, die Privatperson das Recht, den Vermittlungsauftrag nicht anzunehmen oder sich von dem Vertrag mit dem Kunden zu lösen. 

 
  1. Kaufvertrag
5.1  Kaufvertrag Bereich Fahrzeugkauf
Der Kunde erhält auf der Grundlage des Vermittlungsvertrages vom ausliefernden Händler, Autohaus oder Privatperson einen Kaufvertrag, Leasing- oder Finanzierungsvertrag und eine darauf aufbauende Auftragsbestätigung, für das bei dem Auftragnehmer vom Kunden in Auftrag gegebene Fahrzeug. Der Vertragspartner selbst wird nicht Partei des vermittelten Kaufvertrages, Leasing- oder Finanzierungsvertrages. Dem Vertragspartner obliegt auch nicht die Prüfung der Inhalte des Kaufvertrages, Leasing- oder Finanzierungvertrages. Das betrifft insbesondere die Übertragung der Inhalte des Vermittlungsauftrag oder Selbstauskunft in den Kaufvertrag, Leasing- oder Finanzierungsvertrag. Nach Abschluss des Kaufvertrages bestehen vertragliche Beziehungen zum Lieferumfang des im Vermittlungsauftrag bezeichneten Fahrzeuges nur noch zwischen Kunden und lieferndem Händler, Autohaus oder Privatperson. 

 
5.2  Kaufvertrag Bereich Bestandsfahrzeugvermittlung
Der Interessent erhält auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages vom Kunden (Auftraggeber) einen Kaufvertrag, Leasing- oder Finanzierungsvertrag. Der Vertragspartner ist nicht für die Inhalte und Angaben zum Bestandfahrzeug verantwortlich, insbesondere die Richtigkeit der Angaben zum Kilometerstand und Unfallschäden obliegt dem Kunden (Auftraggeber). Nach Abschluss des Kaufvertrages, Leasing- oder Finanzierungsvertrages bestehen vertragliche Beziehungen zur Veräußerung des im Vermittlungsauftrag bezeichneten Fahrzeuges und der damit verbundenen Konditionen und sonstigen Regelungen nur noch zwischen Kunden (Auftraggeber) und dem Interessenten. Der Vertragspartner selbst wird nicht Partei des vermittelten Kaufvertrages, Leasing- Finanzierungsvertrages. 

 
  1. Kaufpreise
6.1  Kaufpreis Neufahrzeug/Gebrauchtfahrzeug
Der Kaufpreis des Fahrzeuges, einschließlich Umsatzsteuer und Überführungskosten, wird unmittelbar vor Fahrzeugübernahme an den ausliefernden Händler, das Autohaus oder die Privatperson fällig. Die Bezahlung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels LZB-Scheck, bankbestätigtem Scheck der Hausbank per vor Fahrzeugübergabe beim Händler, Autohaus oder Privatperson eingegangene Überweisung. Der Vertragspartner weist ausdrücklich darauf hin, dass Schuld befreiende Zahlungen ausschließlich an den ausliefernden Händler geleistet werden können. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind gesonderte Regelungen gültig. 

 
6.2  Verkaufspreis Bestandsfahrzeug
Der gewünschte Verkaufspreis, inkl. Umsatzsteuer des Bestandsfahrzeuges, wird vom Kunden (Auftraggeber) im Vermittlungsauftrag verbindlich vorgegeben und schriftlich bestätigt. Sollte der Verkauf des Bestandsfahrzeuges zu einem geringeren Verkaufspreis möglich sein und der Kunde (Auftraggeber) dem Preis durch Unterschrift des Kaufvertrages zustimmen, so ist die ursprüngliche Vorgabe im Vermittlungsauftrag hinfällig und der Kunde (Auftraggeber) akzeptiert einen geringeren Gewinn als ursprünglich im Vermittlungsauftrag angegeben. Sollte der Kunde (Auftraggeber) die Vereinbarung nicht einhalten behält sich der Vertragspartner das Recht vor den Vermittlungsauftrag nicht anzunehmen oder sich von dem Vermittlungsauftrag mit dem Kunden zu lösen.
 
  1. Verwendung von Daten
Durch den Abschluss des Vermittlungsauftrags erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass der Vertragspartner die vom Kunden angegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutz sowie sie an die beteiligten Vertragspartner der BCMC Group GmbH weiterleitet. Der Kunde erklärt sich weiter bereit, dem Händler ergänzende Daten für den Abschluss und die Ausführung des Kaufvertrages, Leasing- oder Finanzierungsvertrages zur Verfügung zu stellen und stimmt einer Weitergabe an Vertragspartner der BCMC Group GmbH im Rahmen der Erfüllung des Kaufvertrages, Leasing- oder Finanzierungsvertrages zu. Der Kunde ist berechtigt, die Löschung seiner gespeicherten persönlichen Daten nach der Abwicklung schriftlich zu verlangen. Der Kunde erklärt sich bereit, dass Referenzschreiben zum Vertragspartner sowie entstandenes Fotomaterial der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden dürfen. Persönliche Daten werden hierbei anonym gehalten. Weitere Details zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung nachzulesen.
 
  1. Haftung und Schadenersatz
8.1  Der Vertragspartner ist eine reine Vermittlungsagentur und haftet nicht für die Annahme des Vermittlungsauftrages durch den Händler, das Autohaus, der Privatperson und allen sich aus einer eventuellen verspäteten Annahme oder einer Nichtannahme des Vermittlungsauftrages durch den Händler, dem Autohaus, der Privatperson ergebenden Folgen. Der Vertragspartner haftet auch nicht dafür, dass die Bestandteile des Vermittlungsauftrages vollständig und richtig in den nachfolgenden Kaufvertrag, Leasing- oder Finanzierungsvertrag übernommen werden. Der Vertragspartner haftet nicht für sämtliche Angelegenheiten aus dem Kaufvertrag, Leasing- oder Finanzierungsvertrag zwischen dem Kunden, Interessenten, Händler, Autohaus oder Privatperson. Der Vertragspartner haftet insbesondere nicht für die Vertragserfüllung durch den Kunden, den Händler, das Autohaus, der Privatperson oder den Hersteller bzw. Importeur des Fahrzeuges. Der Vertragspartner haftet nicht für die Beschaffenheit und irgendwelche Mängel aus dem Betrieb des Fahrzeuges. Der Vertragspartner haftet weder für fehlende konfigurierte Aus- oder / und Sonderausstattung, falsche Vertragslaufzeit, falsch angegebene Jahreskilometer und andere Parameter, die der Kunde dem Vertragspartner zur Verfügung stellt, damit der Kaufvertrag, Leasing- oder Finanzierungsvertrag erstellt werden kann. Auch für Verpflichtungen zwischen anderen Vertragspartnern der BCMC Group GmbH und dem Kunden übernimmt der Vertragspartner keine Haftung.

 
8.2  Ausgeschlossen ist neben der Haftung des Vertragspartners insbesondere auch die persönliche Haftung des Inhabers bzw. der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Vertragspartners, für während oder nach der Auftragsabwicklung verursachten Schäden, ausgenommen für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden und solche, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht entstanden sind. Entsprechendes gilt für vor der Auftragsabwicklung entstandene Schäden. Der Vertragspartner haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden. 

 
  1. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
9.1  Ist der Kunde eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (jede Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Fristlauf beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Stornierung (außerhalb des Widerrufsrechts) wird dem Kunden eine pauschale Aufwandsentschädigung sowie angefallene Kosten in Rechnung gestellt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist in Schriftform an den Vertragspartner zu richten.

 
9.2  Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogener Nutzen (z.B. Inseratskosten) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die Vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden. 

 
9.3  Besondere Hinweise 

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen und das Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages, Leasing- oder Finanzierungsvertrages an den Händler, das Autohaus oder der Privatperson im Auftrag des Kunden übermittelt haben oder wenn der Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Ist dem Kunden ebenfalls eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 312d Abs. 1 BGB (z.B. ein Darlehen) vermittelt worden, so erlischt das Widerrufsrecht insoweit vorzeitig, wenn der Vertrag vom Kunden und dem Vertragspartner auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist und das Widerrufsrecht noch nicht ausgeübt wurde.
 
9.4  Finanzierte Geschäfte
Hat der Kunde das Fahrzeug durch einen Leasing- oder Finanzierungsvertrag erworben und widerruft den Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Anderenfalls muss für alle abgeschlossenen Verträge ein jeweiliger Widerruf vorgelegt werden vom Kunden. Wenn dem Kunden das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann er sich bezüglich der Rückabwicklung an den Darlehensgeber direkt wenden.
 
9.5  Drive Konzept der BCMC Group GmbH
Das Drive Konzept ist eine Möglichkeit, die monatliche Kosten Ihres Fahrzeuges über die Zahlung einer Werbeeinlage zu senken. Das Drive Konzept gilt erst, durch Zahlung der Werbeeinlage als abgeschlossen. Ab Erhalt des Werbepartner-Vertrags, gelten 14 Tage Widerrufsrecht. Der Kunde erhält eine monatliche Zahlung, in Form eins Werbezuschusses, über die abgeschlossene Vertragslaufzeit.
 
Stand Januar 2023
 
BCMC Group GmbH, Markt 3, 08606 Oelsnitz i.V.
Handelsregister: HRB 34096
Registergericht: Chemnitz
Vertreten durch: Sebastian Genßler, Madeleine Genßler, Peter Hitziger
USt-IdNr.: DE315094669

 
Aufsichtsbehörde: IHK Chemnitz, Straße der Nationen 2, 09111 Chemnitz